Kinzigtalsperre aus der Luft fotografiert

Finanzielle Unterstützung des Landes

Mit den Förderungen im Bereich Gewässerentwicklung werden Bäche und Flüsse in Hessen wieder naturnäher und strukturreicher und die Artenvielfalt profitiert. Ziel ist es, die Flüsse und Bäche in Hessen wieder in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Ursprünglich heimische Gewässerlebewesen sollen wieder geeigneten Lebensraum finden.

Die Klimakrise erfordert zudem eine bessere Vorbereitung auf Hochwasserereignisse. Deshalb fördern wir die Umsetzung kommunaler Hochwasserschutzmaßnahmen.

Mit der Förderung von Kommunalen Wasserkonzepten wird eine effiziente und nachhaltige Nutzung der Ressource Wasser unterstützt und eine langfristige Versorgung mit Trinkwasser in Zeiten der Klimakrise und des demografischen Wandels vorbereitet. Mit dem Wasserkonzept soll auch eine Abschätzung der Potentiale (Nachfrage und Deckung) für die Betriebswasserverwendung erfolgen. Dazu gehört unter anderem die Ermittlung von Trinkwassereinspar- und -substitutionspotentialen. 

Um die Sauberkeit der Gewässer zu sichern, setzt sich Hessen im Rahmen der Kläranlagenförderung für Maßnahmen ein, die die Einleitung von Abwasser sicher gestalten. Hierzu gehört unter anderen der Bau von Reinigungsstufen und die Elimination von Phosphorrückständen.  

Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz in den hessischen Kommunen hat das Hessische Umweltministerium im Jahr 2022 mit insgesamt 21,6 Mio. Euro gefördert. Ziel der Förderung ist die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Herstellung naturnaher Gewässer, der Bau sowie die Erweiterung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie die Förderung der Gewässerunterhaltung zur Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern zweiter Ordnung, bei denen sich das Land nach § 25 Abs. 4 HWG an der Finanzierung der Unterhaltung beteiligt. In diesem Rahmen bietet Hessen verschiedene Förderprogramme. Hier zählen: 

  • Maßnahmen aus dem Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“
  • Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen und Initialmaßnahmen zur eigendynamischen Entwicklung an Gewässern aus dem Maßnahmenprogramm der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
  • Herstellung der Durchgängigkeit der Gewässer
  • Renaturierungsmaßnahmen an sonstigen Gewässern bei besonders begründetem ökologischem Interesse
  • Innovative Projekte zum Erreichen des guten ökologischen Zustands oder Potenzials der Gewässer und zum Hochwasserschutz
  • Ablösen von Wasserrechten
  • Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten und konzeptionelle Ausarbeitungen, wenn daraus Maßnahmen umgesetzt werden
  • Innerörtlicher Ausbau von Gewässern unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Erweiterung und Neubau von Leit- und Schutzdeichen
  • Errichtung und Erweiterung von Hochwasserrückhaltebecken
  • Maßnahmen an Hochwasserrückhaltebecken, die wegen technischer Regeln zur Anlagensicherheit umgesetzt werden müssen,
  • vorbeugende Hochwasserschutzmaßnahmen zur Aktivierung von potenziellen Retentionsräumen (Rückhalteräume), auch durch Rückverlegung von Deichen
  • Erarbeitung von Plänen und Karten zur Verbesserung des Hochwassermanagements in den Einzugsgebieten nach den Grundsätzen des vorsorgenden Hochwasserschutzes
  • vertiefte Sicherheitsprüfung
  • Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung und zur Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern zweiter Ordnung, bei denen sich das Land nach § 25 Abs. 4 HWG an der Finanzierung der Unterhaltung beteiligt
  • wissenschaftliche Begleituntersuchungen

Weitere Informationen zu den Förderkonditionen und Antragsstellung finden Sie bei der WIBankÖffnet sich in einem neuen Fenster

Ziel der Förderung ist die Umsetzung von Maßnahmen, die die Einleitung von Abwasser betreffen und dem Ziel der Erreichung bzw. der Erhaltung des guten ökologischen Zustandes bzw. des guten ökologischen Potenzials von oberirdischen Gewässern dienen. Folgende Maßnahmen werden in diesem Rahmen gefördert: 

  • Ertüchtigung und Ausbau von kommunalen Kläranlagen zur Phosphor- und/oder Stickstoffelimination
  • Maßnahmen an signifikant belastenden kommunalen Einleitungen, hierzu gehören
    • Maßnahmen zur Abflussberuhigung der Einleitung durch Gestaltung eines dynamischen Auslaufbauwerks
    • Bau und Erweiterung von Regenüberlaufbecken, Regenrückhaltebecken, Regenklärbecken und Retentionsbodenfilter
    • Anschluss an eine bestehende Kläranlage
  • Ausstattung von bis zu 15 Regenüberlaufbecken oder Stauraumkanälen mit Messeinrichtungen
  • Erweiterung um eine Reinigungsstufe zur Entfernung von gefährlichen Stoffen, Spurenstoffen, Mikroplastik oder antibiotikaresistenten Keimen
  • Projekte zur Reduzierung der stofflichen Belastung durch Regen- und Mischwassereinleitungen oder zur ggfs. erforderlichen Weiterentwicklung der Immissionsbetrachtung
  • Innovative Verfahren und Vorhaben im Sinne der o.a. Ziele und Maßnahmen

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