Eine Kuh steht unter Bäumen

Innovation und Zusammenarbeit 2023-2027

Am 1. Januar 2023 hat die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) begonnen, die zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik gehört. Die neue Förderperiode hat eine Laufzeit von 2023 bis 2027, einschließlich zwei Abfinanzierungsjahren bis Ende 2029.

Grundlage für die Umsetzung der EU-Förderung im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik stellt der von Deutschland eingereichte Strategieplan zur Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (GAP-Strategieplan) dar, der am 21. November 2022 von der EU-Kommission genehmigt wurde. Die Bundesländer sind Teil dieses Plans. Dieser unterstützt die weiteren Schritte auf dem eingeschlagenen Weg einer Transformation hin zu einem nachhaltigen und resilienten Agrar- und Ernährungssystem und zur Schaffung attraktiver ländlicher Räume. Im Fall von Hessen flankiert er viele weitere Maßnahmen und Initiativen des Landes, die außerhalb des GAP-Strategieplans mit rein nationalen Mitteln finanziert werden.

Ein wichtiger Bestandteil des GAP-Strategieplans sind die Beschreibungen der Fördermaßnahmen (Interventionen), die in der neuen Förderperiode umgesetzt werden. Zwei dieser Maßnahmen stellen im Fall des Landes Hessen die „Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP Agri)“ sowie die „Zusammenarbeit - Netzwerke und Kooperationen“ dar, die über die „Richtlinien zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten sowie der Digitalisierung in der Landwirtschaft“Öffnet sich in einem neuen Fenster (RL - IZ) bereits seit dem Jahr 2015 angeboten werden. Auf der Grundlage des neuen EU-Rechts verändern sich einige der bisherigen Förderbedingungen. Darüber hinaus werden die beiden Maßnahmen erstmals im Rahmen des GAP-Strategieplans für Deutschland umgesetzt.

Termine für 2023/2024

DatumTermine
30.11.2023Auswahlstichtag im Förderjahr 2023 für OG im Rahmen von EIP-Agri (Teil II A RL-IZ)
08.04.2024Frist für die Einreichung von Anträgen für Teil II B der Richtlinie Innovation und Zusammenarbeit beim RP Gießen. In Abhängigkeit zur Verfügung stehender Haushaltsmittel ist 2024 ein weiterer Termin für Vorhaben des Teil II B der RL-IZ vorgesehen
10.06.2024Frist zur Einreichung der Anträge für Teil II A (EIP-Agri) der Richtlinien im Rahmen der zweiten Stufe beim RP Gießen 

 

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Allgemeine Beratung

IfLS Beratung und Projekte GmbH

Hessischer Innovationsdienstleister (IDL)
Kurfürstenstraße 49
60486 Frankfurt am Main

Svea Thietje
Telefon: 069 9726683-18

Dr. Ulrich Gehrlein
Telefon: 069 9726683-17

Weitere Informationen

Alle Antragsunterlagen, Informationen zu Stichtagen und Beratung rund um die Förderung der Innovation und Zusammenarbeit finden Sie beim Regierungspräsidium GießenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Informationsblätter zur Förderperiode 2023-2027

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